Imkerverein Witzenhausen e.V.

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Ich denke, um einen weiteren kleinen Einblick in den Imkerverein Witzenhausen e.V.
geben zu können, eignet sich hervorragend ein Auszug aus unserer Satzung:

 

...

 

§  2 Zweck

 

1. Der Imkerverein dient der Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes durch das Halten und die      flächendeckende Verbreitung der Honigbiene. Die flächendeckende Verbreitung der Bienenvölker trägt maßgeblich zur Bestäubung der Nutz-, Zier- und Wildpflanzen bei. Die Blütenbestäubung der Wild-, Zier- und Nutzpflanzen durch Insekten, insbesondere durch die Honigbiene, ist Grundlage für die Erhaltung und den Wiederaufbau des Artenreichtums in der Pflanzenwelt; die Früchte- und Samenbildung nach der Bestäubung sichert eine reichhaltige und natürliche Vogelfütterung.

 

2. Der Verein unterstützt seine Mitglieder, durch Lehr- und Vortragsveranstaltungen, durch Aussprachen bei Vereinsversammlungen und von Imker zu Imker am Bienenstand, durch Lehrbeauftragte des Landesverbandes u.a.m.  Der Verein arbeitet eng mit anderen Ortsvereinen und Interessengruppen zusammen,  z.B. Obst- u. Gartenbauverein, Bund für Vogelschutz, Ameisenschutzwarte, BUND usw. Der Imker, Schützer der Honigbiene leistet durch seine Tätigkeit einen maßgeblichen Beitrag zum Schutze der Natur und Landschaft. Der Verein betreut seine Mitglieder in allen imkerlichen Belangen durch theoretische und  praktische Schulung.

 

3. Durch öffentliche Lehr- und Vortragsveranstaltungen ist der Bevölkerung, insbesondere den örtlichen Schulklassen, die Bedeutung der Bienenhaltung im Haushalt der Natur aufzuzeigen.

 

4. Der Verein ist Mitglied im Kreisimkerverein Werra-Meissner e.V. sowie Mitglied im Landesverband  Hessischer Imker e.V. Überörtliche Belange werden im Benehmen mit dem Kreisimkerverein bzw. dem Landesverband wahrgenommen.

 

öffentliche 
Veranstaltung!

Imker auf Probe

Seid 2004 ein eingetragener Verein

Nächster 

 



Dienstag
den 03. 04. 2012


im Gasthaus
„Zur Krone“
in Wendershausen

Beginn:
19.30 Uhr

Imkerstammtisch

Um Ihren eigenen Honig zu ernten, bietet Ihnen der Imkerverein Witzenhausen e.V. folgende Möglichkeit an

Die Vermietung eines Bienenvolkes incl. einer fachlichen, imkerlichen Betreuung zu folgenden Bedingungen

· Der Probeimker mietet für die Zeit von Anfang April bis Ende Juli des jeweiligen Jahres von einem Imker unseres Vereines ein Bienenvolk zur eingeschränkten Nutzung.

· Es wird ein Mietpreis erhoben, der jedoch nicht mehr als der zu erwartende Honigertrag sein wird. (*1)

· Wenn kein eigener Aufstellplatz für das Bienenvolk vorhanden ist, wird dieser zur Verfügung gestellt

· Die leihweise Nutzung der Beute wird vom betreuenden Imker und Stichschutz (Schleier) sowie die benötigten Arbeitsgeräte (z.B. Stockmeisel, Honigschleuder, Smoker) werden vom Imkerverein Witzenhausen e.V. zur Verfügung gestellt

· Während des Mietzeitraumes erhält der Probeimker von erfahren Imkern des Vereins zu gegebener Zeit eine begleitende fachliche Betreuung (Schulung) und praktische Unterstützung bei den anfallenden imkerlichen Tätigkeiten (z.B. beim Honigschleudern)

· Das Mietverhältnis kann jederzeit vorm Ablauf der regulären Mietzeit gekündigt werden.

· Nach dem Ende der regulären Mietzeit, welche nach dem Ende der letzten Honigende (Ende Juli) erreicht ist, entscheidet sich der Probeimker ob er mit der Imkerei fortfahren möchte oder nicht.

· Wenn ja, geht das gemietete Volk, und die evtl. erstellten Jungvölker (Bienen und der komplette Wabenbau) in seinen Besitz über. Die Bienenkästen erhält der Vermieter zurück.

· Wenn nein, bleibt das gemietete Volk in Besitz des Vermieters. Darüber hinaus bestehen keine gegenseitige Ansprüche und Verpflichtungen. Der geerntete Honig gehört dem Mieter.

 (*1) Sollte sich im Ausnahmefall dieser Honigertrag nicht erwirtschaften lassen, erklärt sich der Vermieter bereit, den
        Mietpreis nachträglich zu senken.

Bei Interesse nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf über das Kontaktformular!

                                                                                                                    Ihr Danny Jöckel (1. Vors.)

 Jahr 2012 ...

1. Schulungsteilnahme 2012 …

 

Die Anmeldung erfolgt nicht mehr wie bisher schriftlich über den Imkerverein Witzenhausen e.V.  Sondern direkt online über die Homepage www.hessische-imker.de


Die Anmeldemaske wird ab
02.01.2012 auf genannter Homepage geschaltet.

Aktualisierte Angaben, Korrekturen und Nachträge zu den Kursen (Orte, Datum, Referenten) werden ausschließlich auf der Internetseite eingestellt.

Neu Kursgebühren: Grundkurs 15,00 €                                   Aufbaukurs: 10,00 €
                                   Honigkurs 10,00 €                                    Bienen und Ökologie: 20,00 €

Downloads

Zum Download bitte das gewünschte Dokument anklicken und das Öffnen oder Speichern bestätigen.
Der Download ist natürlich kostenlos. Zum Datenschutz und Haftungsausschluss beachten Sie  bitte unsere Angaben zu Links und Downloads unter
Anbieterkennzeichnung. Vielen Dank.

 

1. Antrag auf Mitgliedschaft im Imkerverein Witzenhausen e.V.  (Dateiformat: *.*pdf)

 

2. Beitragssätze des Landesverbandes Hessischer Imker e.V.  und des DIB  (Dateiformat: *.*pdf)

 

3. Formular zum Bestellen der Gewährverschlüsse  (Dateiformat: *.*pdf)

4. Meldung der Bienenstände an das Veterinäramt Werra-Meißner-Kreis  (Dateiformat: *.*pdf)
     
Meldung der Bienenstände an das Veterinäramt Werra-Meißner-Kreis  (Dateiformat: *.*doc)
    
Bienenseuchenverordnung (Dateiformat: *.*pdf)

Textfeld: Jeder Kurstag geht von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ein Kursplatz gilt mit dem Zahlungseingang als zugeteilt. Es erfolgt zunächst keine weitere Nachricht. 
Die genauen Örtlichkeiten werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Im Einladungsschreiben der Geschäftsstelle ca. 2-3 Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt.

Thema: Auswinterung

2. Bienenhaltung und Meldepflicht

 

Sehr geehrte Imker/Imkerinnen und solche die es zukünftig werden möchten,

 

aus gegebenen Anlass und um Missverständnissen vorzubeugen, wollen wir hiermit noch einmal informieren:

 

Bienenhaltung ist nach der Bienenseuchenverordnung gegenüber dem Veterinäramt und Tierseuchenkasse meldepflichtig und wird bei Nichtbeachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Lediglich die Meldung zur Tierseuchenkasse wird von unserem Landesverband Hessischer Imker übernommen.
Voraussetzung dafür ist natürlich ,dass Sie Mitglied in einem Imkerverein Hessen´s sind, und dort Ihre Völkeranzahl korrekt gemeldet haben.
Die Meldung beim Veterinäramt obliegt jedem Imker selbst!

Um Ihnen die Meldung zu vereinfachen stellen wir Ihnen hier im
Downloadbereich das Formular für den hiesigen Werra-Meissner-Kreis zur Verfügung. Ebenso finden Sie dort den aktuellen Gesetzestext zur Bienenseuchenverordnung.




 

Wir stellen uns vor:


Vorstand und Ansprechpartner:

Vorsitzender

 

Danny Jöckel

Heiligenstädter Weg  3

37213 Witzenhausen

Tel. 05542-999 820  

 D.Joeckel@web.de

 

                             

Stellv. Vorsitzender   

Werner Jungheim

Justus-Huhn-Weg 26

37213 Witzenhausen

Tel. 05542-3663

 

Schriftführerin

 

Silvia Stakelies

Eschweger Str. 28
37215 Witzenhausen

Tel. 05542-911 260

Schatzmeister              

Lothar Schlösinger

Rudolf-Herzog-Weg 13
37213 Witzenhausen 

Tel. 05542-72 95 3

 

2011 - Archiv

2012 -  Bienenhaltung & Meldepflicht

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