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Imkerverein Witzenhausen e.V. |



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Ich denke, um einen weiteren kleinen Einblick in den Imkerverein Witzenhausen e.V.
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§ 2 Zweck
1. Der Imkerverein dient der Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes durch das Halten und die flächendeckende Verbreitung der Honigbiene. Die flächendeckende Verbreitung der Bienenvölker trägt maßgeblich zur Bestäubung der Nutz-, Zier- und Wildpflanzen bei. Die Blütenbestäubung der Wild-, Zier- und Nutzpflanzen durch Insekten, insbesondere durch die Honigbiene, ist Grundlage für die Erhaltung und den Wiederaufbau des Artenreichtums in der Pflanzenwelt; die Früchte- und Samenbildung nach der Bestäubung sichert eine reichhaltige und natürliche Vogelfütterung.
2. Der Verein unterstützt seine Mitglieder, durch Lehr- und Vortragsveranstaltungen, durch Aussprachen bei Vereinsversammlungen und von Imker zu Imker am Bienenstand, durch Lehrbeauftragte des Landesverbandes u.a.m. Der Verein arbeitet eng mit anderen Ortsvereinen und Interessengruppen zusammen, z.B. Obst- u. Gartenbauverein, Bund für Vogelschutz, Ameisenschutzwarte, BUND usw. Der Imker, Schützer der Honigbiene leistet durch seine Tätigkeit einen maßgeblichen Beitrag zum Schutze der Natur und Landschaft. Der Verein betreut seine Mitglieder in allen imkerlichen Belangen durch theoretische und praktische Schulung.
3. Durch öffentliche Lehr- und Vortragsveranstaltungen ist der Bevölkerung, insbesondere den örtlichen Schulklassen, die Bedeutung der Bienenhaltung im Haushalt der Natur aufzuzeigen.
4. Der Verein ist Mitglied im Kreisimkerverein Werra-Meissner e.V. sowie Mitglied im Landesverband Hessischer Imker e.V. Überörtliche Belange werden im Benehmen mit dem Kreisimkerverein bzw. dem Landesverband wahrgenommen.
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Imker auf Probe |





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Seid 2004 ein eingetragener Verein |
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Nächster
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Um Ihren eigenen Honig zu ernten, bietet Ihnen der Imkerverein Witzenhausen e.V. folgende Möglichkeit an · Der Probeimker mietet für die Zeit von Anfang April bis Ende Juli des jeweiligen Jahres von einem Imker unseres Vereines ein Bienenvolk zur eingeschränkten Nutzung. · Es wird ein Mietpreis erhoben, der jedoch nicht mehr als der zu erwartende Honigertrag sein wird. (*1) · Wenn kein eigener Aufstellplatz für das Bienenvolk vorhanden ist, wird dieser zur Verfügung gestellt · Die leihweise Nutzung der Beute wird vom betreuenden Imker und Stichschutz (Schleier) sowie die benötigten Arbeitsgeräte (z.B. Stockmeisel, Honigschleuder, Smoker) werden vom Imkerverein Witzenhausen e.V. zur Verfügung gestellt · Während des Mietzeitraumes erhält der Probeimker von erfahren Imkern des Vereins zu gegebener Zeit eine begleitende fachliche Betreuung (Schulung) und praktische Unterstützung bei den anfallenden imkerlichen Tätigkeiten (z.B. beim Honigschleudern) · Das Mietverhältnis kann jederzeit vorm Ablauf der regulären Mietzeit gekündigt werden. · Nach dem Ende der regulären Mietzeit, welche nach dem Ende der letzten Honigende (Ende Juli) erreicht ist, entscheidet sich der Probeimker ob er mit der Imkerei fortfahren möchte oder nicht. · Wenn ja, geht das gemietete Volk, und die evtl. erstellten Jungvölker (Bienen und der komplette Wabenbau) in seinen Besitz über. Die Bienenkästen erhält der Vermieter zurück. · Wenn nein, bleibt das gemietete Volk in Besitz des Vermieters. Darüber hinaus bestehen keine gegenseitige Ansprüche und Verpflichtungen. Der geerntete Honig gehört dem Mieter. (*1) Sollte sich im Ausnahmefall dieser Honigertrag nicht erwirtschaften lassen, erklärt sich der Vermieter bereit, den |
Jahr 2012 ... |
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1. Schulungsteilnahme 2012 …
Die Anmeldung erfolgt nicht mehr wie bisher schriftlich über den Imkerverein Witzenhausen e.V. Sondern direkt online über die Homepage www.hessische-imker.de
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Downloads |
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Zum Download bitte das gewünschte Dokument anklicken und das Öffnen oder Speichern bestätigen.
1. Antrag auf Mitgliedschaft im Imkerverein Witzenhausen e.V. (Dateiformat: *.*pdf)
2. Beitragssätze des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. und des DIB (Dateiformat: *.*pdf)
3. Formular zum Bestellen der Gewährverschlüsse (Dateiformat: *.*pdf) |
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Thema: Auswinterung |
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2. Bienenhaltung und Meldepflicht
Sehr geehrte Imker/Imkerinnen und solche die es zukünftig werden möchten,
aus gegebenen Anlass und um Missverständnissen vorzubeugen, wollen wir hiermit noch einmal informieren:
Bienenhaltung ist nach der Bienenseuchenverordnung gegenüber dem Veterinäramt und Tierseuchenkasse meldepflichtig und wird bei Nichtbeachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet. |
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Wir stellen uns vor:
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Vorsitzender |
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Danny Jöckel Heiligenstädter Weg 3 37213 Witzenhausen Tel. 05542-999 820
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Stellv. Vorsitzender |
Werner Jungheim Justus-Huhn-Weg 26 37213 Witzenhausen Tel. 05542-3663 |
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Schriftführerin |
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Silvia Stakelies Eschweger Str. 28 Tel. 05542-911 260 |
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Schatzmeister |
Lothar Schlösinger Rudolf-Herzog-Weg 13 Tel. 05542-72 95 3 |
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